Bischöfe Oster und Voderholzer verteidigen Lebensrecht vor Wahl neuer Verfassungsrichter

Bischöfe Oster und Voderholzer verteidigen Lebensrecht vor Wahl neuer Verfassungsrichter

Die bayerischen Bischöfe Stefan Oster SDB und Rudolf Voderholzer haben am Mittwoch das Lebensrecht mit deutlichen Worten verteidigt, da im Bundestag am Freitag die Wahl mehrerer neuer Richter am Bundesverfassungsgericht ansteht. Hintergrund ist, dass die von der SPD vorgeschlagene Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf eine ausdrückliche Befürworterin von Abtreibungen ist.

Im Februar hatte sie bei einer Anhörung im Bundestag gesagt: „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ Die CDU/CSU-Fraktion, besonders auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), will Brosius-Gersdorf als Kandidatin des Koalitionspartners SPD unterstützen, wobei es wohl eine signifikante Zahl von Abgeordneten gibt, die von der Linie der Fraktion abweichen könnten.

Als bislang einzige deutsche Bischöfe meldeten sich bislang Oster von Passau und Voderholzer von Regensburg zu Wort. „Unser Grundgesetz ist maximal inklusiv“, schrieben sie in einer kurzen Stellungnahme. „Jedem Menschen wird unabhängig von seiner Lebenssituation Menschenwürde und das Recht auf Leben zugesprochen. Ausschlüsse davon kann und darf es unter keinen Umständen geben. Dies unbedingt zu garantieren, ist die Pflicht des Staates.“

„Wer die Ansicht vertritt, dass der Embryo oder der Fötus im Mutterleib noch keine Würde und nur ein geringeres Lebensrecht habe als der Mensch nach der Geburt, vollzieht einen radikalen Angriff auf die Fundamente unserer Verfassung“, erklärten Oster und Voderholzer mit Nachdruck. „Ihm oder ihr darf nicht die verbindliche Auslegung des Grundgesetzes anvertraut werden.“

„Jede Relativierung von Art. 1 GG muss ein Ausschlusskriterium für die Wahl zum Richter oder zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts sein“, betonten die Bischöfe. „Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben.“

In Deutschland sind Abtreibungen weiterhin grundsätzlich strafrechtlich verboten. Allerdings gibt es seit Jahren zahlreiche Ausnahmen und Einschränkungen von diesem Verbot, sodass jährlich mehr als 100.000 Kinder straffrei getötet werden. In der letzten Legislaturperiode versuchten mehrere Parteien, darunter SPD und Grüne, Abtreibungen nicht mehr durch das Strafrecht zu regeln, sondern anderweitig. Diese Bestrebungen scheiterten am Widerstand von CDU und CSU.

Bei der Wahl neuer Richter für das Bundesverfassungsgericht scheint der Lebensschutz für die beiden ihrem Namen nach offiziell christlichen Parteien nur eine untergeordnete Rolle zu spielen. Alexander Hoffmann, der CSU-Landesgruppenchef, sagte etwa: „Bei den Richterwahlen für das Bundesverfassungsgericht geht es um die Handlungsfähigkeit unserer Demokratie.“

Die katholische Wochenzeitung „Die Tagespost“ berichtete am Mittwoch: „Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) wollte sich auf Anfrage der ‚Tagespost‘ nicht zu der anstehenden Richterwahl äußern. DBK-Pressesprecherin Daniela Elpers verwies auf Äußerungen des Leiters des Katholischen Büros Berlin, Prälat Karl Jüsten, der sich bereits in der vergangenen Woche kritisch zur geplanten Neubesetzung positioniert hatte.“

Oster und Voderholzer gehören zu den vier Bischöfen, die sich nach mehreren Warnungen der zuständigen vatikanischen Stellen nicht länger am deutschen Synodalen Weg mit seinen teils drastischen Reformbestrebungen beteiligen. Bischof Gregor Maria Hanke OSB ist inzwischen zurückgetreten. Kardinal Rainer Maria Woelki von Köln ist der vierte im Bunde.

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