Weitere Bischöfe gegen Abtreibungs-Kandidatin für Bundesverfassungsgericht

Weitere Bischöfe gegen Abtreibungs-Kandidatin für Bundesverfassungsgericht

Zwei weitere Bischöfe haben sich am Donnerstag mit Blick auf die Wahl neuer Verfassungsrichter durch den Bundestag zu Wort gemeldet und faktisch gegen eine SPD-Kandidatin ausgesprochen, die ausdrücklich Abtreibungen befürwortet. Konkret handelte es sich um Kardinal Rainer Maria Woelki von Köln und Bischof Helmut Dieser von Aachen.

Im Februar hatte die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf, die nach dem Willen der SPD Teil des Bundesverfassungsgerichts werden soll, bei einer Anhörung im Bundestag gesagt: „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“ Die CDU/CSU-Fraktion, besonders auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), will Brosius-Gersdorf als Kandidatin des Koalitionspartners SPD unterstützen, wobei es wohl eine signifikante Zahl von Abgeordneten gibt, die von der Linie der Fraktion abweichen könnten.

Kardinal Woelki erklärte am Donnerstag, dem Tag vor der im Bundestag angesetzten Wahl der neuen Verfassungsrichter: „Die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Artikel 1 des Grundgesetzes festschreibt, muss ohne Einschränkungen für alle Menschen zu jedem Zeitpunkt ihres Lebens gelten – von der Empfängnis an bis zum natürlichen Lebensende. Es geht hier nämlich um ein Menschenrecht, sogar um das Grundrecht eines jeden Menschen.“

„Würde dieses grundlegende Menschenrecht nicht mehr anerkannt, wäre es nur folgerichtig, dass auch die übrigen Menschenrechte außer Kraft träten“, ging Woelki auf die logischen Konsequenzen aus der Position von Brosius-Gersdorf ein. „Keine menschliche Gesellschaft, auch nicht der Staat, kann darauf verzichten, das Lebensrecht des Menschen, und zwar eines jeden Menschen, anzuerkennen und zu schützen, sei er jung oder alt, geboren oder ungeboren, behindert oder nicht behindert. Wo der Staat das Lebensrecht als Grundrecht des Menschen nicht mehr schützt, sondern es der privaten Verfügung überlässt, hat er sich selbst als Rechtsstaat aufgegeben.“

Der Aachener Bischof Helmut Dieser betonte unterdessen: „Die Würde, die das Grundgesetz zuspricht, ist ganz und unteilbar. Und kein menschliches Wesen darf zu irgendeinem Teil von dieser Würde ausgenommen werden.“

Er appellierte „an das freie Gewissen aller Abgeordneten des Deutschen Bundestages: Bitte sorgen Sie durch Ihr verantwortliches Wahlverhalten dafür, dass der Konsens über diese uneingeschränkte Verfassungsgarantie in allen Organen des Staates erhalten bleibt! Bitte sorgen Sie dafür, dass Positionierungen, die ein gestuftes Konzept der Menschenwürde vertreten und dem menschlichen Leben vor der Geburt diese Würde nicht zuerkennen wollen, im höchsten Gericht unseres Staates nicht wirkmächtig werden!“

Woelki wiederum erinnerte an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, um dann seine Hoffnung auszudrücken, „dass unser Verfassungsgericht auch in Zukunft die unantastbare und unverlierbare Würde eines jeden Menschen vom Augenblick der Empfängnis an ausnahmslos weiterhin schützen und verteidigen wird“.

Wie Dieser appellierte der Kölner Erzbischof „an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und mit ihrer Wahl ein unmissverständliches Bekenntnis zur unverlierbaren und unter allen Umständen zu schützenden Würde jedes Menschen abzulegen“.

Die Kirche, so Woelki, wende sich „entschieden gegen jedweden Versuch, das Lebensrecht als Grundrecht eines jeden Menschen zu relativieren oder es gar aufzugeben“.

Am Vortag hatten sich bereits die Bischöfe Stefan Oster SDB von Passau und Rudolf Voderholzer von Regensburg gegen die anvisierte Wahl von Brosius-Gersdorf ausgesprochen.

In Deutschland sind Abtreibungen weiterhin grundsätzlich strafrechtlich verboten. Allerdings gibt es seit Jahren zahlreiche Ausnahmen und Einschränkungen von diesem Verbot, sodass jährlich mehr als 100.000 Kinder straffrei getötet werden. In der letzten Legislaturperiode versuchten mehrere Parteien, darunter SPD und Grüne, Abtreibungen nicht mehr durch das Strafrecht zu regeln, sondern anderweitig. Diese Bestrebungen scheiterten am Widerstand von CDU und CSU.

Bei der Wahl neuer Richter für das Bundesverfassungsgericht scheint der Lebensschutz für die beiden ihrem Namen nach offiziell christlichen Parteien nur eine untergeordnete Rolle zu spielen. Alexander Hoffmann, der CSU-Landesgruppenchef, sagte etwa: „Bei den Richterwahlen für das Bundesverfassungsgericht geht es um die Handlungsfähigkeit unserer Demokratie.“

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