Der Verband kinderreicher Familien hat sich gegen den Vorstoß der SPD ausgesprochen, das Ehegattensplitting abzuschaffen. Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Vorteil für Ehepaare, wobei das Gesamteinkommen der Eheleute so besteuert wird, als hätte jeder die Hälfte verdient – auch wenn der eine Ehepartner durch ein deutlich höheres Einkommen ohne Ehegattensplitting viel mehr Steuern hätte zahlen müssen.
Elisabeth Müller, die Bundesvorsitzende des Verbandes kinderreicher Familien, erklärte: „Die Ehe ist mehr als ein romantisches Ideal – sie ist eine verbindliche Lebensgemeinschaft mit gegenseitiger Verantwortung. Das Ehegattensplitting ist kein Privileg, sondern Ausdruck eines steuerlichen Ausgleichs. Eine Abschaffung würde viele Familien, gerade kinderreiche, spürbar treffen.“
In kinderreichen Familien, führte sie aus, „reduziert ein Elternteil häufig seine Erwerbstätigkeit zugunsten von Sorgearbeit. Das Splitting gleicht diese Unterschiede aus und anerkennt die Leistung innerfamiliärer Arbeitsteilung.“
Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Wiebke Esdar, hatte zuvor gegenüber dem Handelsblatt behauptet, das Ehegattensplitting fördere „ein völlig überholtes Rollenbild“, begünstige „Alleinverdiener-Ehen“ und setze „negative Erwerbsanreize für Frauen“. Daher sehe die SPD – die mit den Unionsparteien CDU und CSU die Bundesregierung bildet – „grundsätzlich einen Reformbedarf“ in dieser Sache.
In Deutschland sind derzeit über drei Millionen Menschen arbeitslos – nicht wegen fehlender Erwerbsanreize, sondern wegen fehlender Arbeitsplätze. Andrea Nahles von der Bundesagentur für Arbeit kommentierte: „Der Arbeitsmarkt ist nach wie vor von der wirtschaftlichen Flaute der vergangenen Jahre geprägt.“ Nahles war einst selbst SPD-Vorsitzende.
Der Verband kinderreicher Familien stellte klar, wer über die Abschaffung des Ehegattensplittings spreche, „ohne Alternativen für betroffene Familien vorzulegen, nimmt bewusst soziale Schieflagen in Kauf und verkennt, dass diese Familien bereits heute besonders viel zum Gemeinwohl beitragen: in Bildung, Pflege, Steueraufkommen und Fachkräftenachwuchs.“
„Demografische Resilienz, soziale Stabilität und generationenübergreifende Solidarität – all das beginnt dort, wo Menschen bereit sind, füreinander rechtlich und auf Dauer einzustehen – und genau das verdient Anerkennung im Steuerrecht“, hieß es außerdem.
