Bischof Kohlgraf verteidigt gesetzlichen „Kompromiss“ bei Abtreibungen

Bischof Kohlgraf verteidigt gesetzlichen „Kompromiss“ bei Abtreibungen

Der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf hat den aus katholischer Sicht mangelhaften gesellschaftlichen „Kompromiss“ bei der Abtreibungsgesetzgebung verteidigt. „Wir haben gesehen, dass gesellschaftliche Fronten aufbrechen, wenn wir den gefundenen Kompromiss auflösen wollten, der aktuell in Bezug auf Abtreibungen zum Tragen kommt“, sagte der Bischof der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Sonntag.

Unter der aktuellen Gesetzeslage werden in Deutschland jährlich mehr als 100.000 ungeborene Kinder straffrei im Mutterleib getötet. Zwischen 1996 und 2023 wurden Schätzungen zufolge rund 1,8 Millionen Kinder abgetrieben.

Dennoch betonte Kohlgraf die Würde des Menschen ab der Empfängnis. „Für die katholische Kirche gilt ein Mensch als Mensch ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle“, so der Mainzer Bischof weiter. Jede Abtreibung sei „eine Abtreibung zu viel“, betonte er.

Gleichzeitig warnte Kohlgraf vor einer zu einseitigen Debatte. Es gelte vielmehr, das „hohe Rechtsgut“ der Selbstbestimmung der Frau ebenso wie den Schutz des ungeborenen Lebens zu beachten. Dem Bischof zufolge ist die darin liegende Spannung durch die geltende Rechtslage aushaltbar gemacht worden.

Was sagt die katholische Kirche zu Abtreibung?

Laut katholischer Lehre ist jede Form der direkten und vorsätzlichen Abtreibung ausnahmslos zu verurteilen, unabhängig von den Lebensumständen oder medizinischen Indikationen. Nach kirchlicher Auffassung beginnt mit der Zeugung menschliches Leben, das „von der Empfängnis an absolut zu achten und zu schützen“ ist.

Jeder Eingriff, der gezielt das Leben des ungeborenen Kindes beendet, ist laut Katechismus der Katholischen Kirche (KKK 2271) ein „schwerer sittlicher Verstoß“, und niemand, „auch keine Instanz, kann jemals das Recht zu einer direkten Abtreibung beanspruchen“.

Ärzte können selbstverständlich das Leben einer Mutter retten, auch wenn im Rahmen dieser Rettungsmaßnahmen das Kind möglicherweise nicht überleben wird. Hierbei handelt es sich nicht um eine direkte Abtreibung.

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