ZdK-Präsidentin: Synodaler Weg hat junge Menschen nicht „in angemessener Zahl“ eingebunden

ZdK-Präsidentin: Synodaler Weg hat junge Menschen nicht „in angemessener Zahl“ eingebunden

Die Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) hat eingeräumt, es sei beim „gesamten Synodalen Weg“, der immerhin schon 2019 begann, „bisher nicht gelungen, junge Menschen wirklich in angemessener Zahl einzubinden“. Irme Stetter-Karp sagte in einem Interview mit der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) und katholisch.de aber trotzdem, dass sich junge Menschen für den Synodalen Weg interessieren.

Am Samstag hatte der Synodale Ausschuss eine Satzung für eine Synodalkonferenz verabschiedet, die den Synodalen Weg verstetigen soll. Die zuständigen vatikanischen Stellen müssen der Satzung noch zustimmen, nachdem es in der Vergangenheit wiederholt Kritik aus Rom an einem solchen Gremium gegeben hatte.

Mit Blick auf die jungen Menschen betonte Stetter-Karp noch: „Letzten Endes geht es um die Rückbindung bis in die Pfarreien und Gemeinden vor Ort. Da haben wir leider viele Beispiele, wo wir noch Luft nach oben haben.“

Zur Satzung sagte die ZdK-Präsidentin: „Bischöfe und Laien haben die Satzung zur Synodalkonferenz einstimmig verabschiedet. Mit der Formel, die uns als Laien immer wichtig war: dass wir gemeinsam beraten und beschließen. Das ist am Ende eben kein Papiertiger.“

Laut Satzung ist die neue Synodalkonferenz ein „synodales Gremium, in dem Bischöfe und weitere Gläubige gemäß ihrer gemeinsamen Taufwürde und je eigenen Berufung gemeinsam beraten und Beschlüsse fassen, um so dem Sendungsauftrag der Kirche gerecht zu werden“.

Trotz dieses gemeinsamen Beratens und Fassens von Beschlüssen – das Wort „Entscheiden“ fällt an dieser Stelle nicht – achte die Synodalkonferenz „die verfassungsgemäße Ordnung der Kirche und wahrt die Rechte der Diözesanbischöfe und der Deutschen Bischofskonferenz sowie der diözesanen Verfahren und Gremien“, betont die Satzung.

In der Präambel aber heißt es: „Die Synodalkonferenz nimmt ihre Arbeit in Fortführung der Anliegen des Synodalen Weges und auf der Grundlage des Abschlussdokuments der Bischofssynode zur Synodalität auf. Sie führt in synodalen Beratungen durch geistliche Unterscheidung zu gemeinsamen Entscheidungen.“ Mit „Bischofssynode zur Synodalität“ meint die Satzung die sogenannte Weltsynode, an der auf Betreiben von Papst Franziskus erstmals auch zahlreiche Nicht-Bischöfe als vollwertige Mitglieder teilnahmen.

Zur Verbindlichkeit der Entscheidungen der Synodalkonferenz hält die Satzung fest: „Die Adressaten der Beschlüsse der Synodalkonferenz sind nach eigenem Ermessen nach ihren eigenen Verfahren und nach Maßgabe ihrer eigenen Gremien für die Umsetzung der Beschlüsse verantwortlich.“ Die Ablehnung eines Beschlusses der Synodalkonferenz sei „unter Wahrung des Daten- und Persönlichkeitsschutzes dem Präsidium der Synodalkonferenz begründet“ darzulegen. „Teil der Rechenschaftslegung ist die Darstellung des Partizipationsprozesses.“

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