Angesichts neuer Recherchen zur Mittelverwendung der Abtreibungsorganisation „International Planned Parenthood Federation“ (IPPF) haben die Haushaltspolitiker der CDU eine Überprüfung der staatlichen Förderung angekündigt.
Hintergrund ist ein Bericht des Online-Magazins Corrigenda, demzufolge Gelder der Entwicklungszusammenarbeit indirekt politische Kampagnen zur Legalisierung von Abtreibungen in Deutschland unterstützt haben könnten.
Ingeborg Gräßle, CDU-Bundestagsabgeordnete und Berichterstatterin im Haushaltsausschuss für den Einzelplan des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), kündigte eine Untersuchung der Vorgänge an.
„Hinweise darauf, dass Mittel der Entwicklungszusammenarbeit mittelbar oder unmittelbar zur Finanzierung politischer Kampagnen oder zur Einflussnahme auf die deutsche oder europäische Gesetzgebung genutzt werden, nehme ich sehr ernst“, sagte Gräßle gegenüber Corrigenda.
Entsprechende Sachverhalte, so die Politikerin, seien aufzuklären und „gegebenenfalls haushalts- und förderrechtlich zu bewerten“. Die Ausgestaltung der Abtreibungsregelungen liege ausschließlich in der Zuständigkeit des Bundestags. Gräßle versicherte: „Ich werde die angesprochenen Punkte im Rahmen meiner parlamentarischen Arbeit und der laufenden Haushaltskontrolle berücksichtigen.“
Vorwurf der verdeckten Lobbyarbeit
Auslöser der Kritik ist der Jahresbericht 2024 der IPPF, wie CNA Deutsch berichtete. Demnach führten Mitgliedsorganisationen des Verbandes im Jahr 2024 weltweit 6,48 Millionen Abtreibungen durch und gaben fast 200.000 Einheiten der sogenannten „Pille danach“ aus, die abtreibend wirkt. Neben der Förderung von Abtreibungen weist der Bericht explizit auf die Unterstützung politischer Abtreibungs-Aktivisten hin.
„Die Stärke der IPPF hängt von den Netzwerken und Partnerschaften ab, die sie mit anderen Organisationen aufbaut und pflegt“, heißt es im Jahresbericht. Ein erklärtes Ziel sei es, „Botschaften“ von Aktivisten zu verstärken und das eigene Netzwerk zu nutzen, um „ihre Aufrufe zum Handeln zu untermauern“.
Nach Recherchen von Corrigenda führte dies auch zu Aktivitäten in Deutschland. So initiierten Mitarbeiter des Jugendnetzwerks von Pro Familia („pia“) im Jahr 2024 gemeinsam mit den „Medical Students for Choice“ (MSfC) eine Kampagne zur Legalisierung von Abtreibungen.
Die Initiative wurde demnach von Aktivisten gestartet, „die sich nach ihrer Teilnahme beim Youth Forum der IPPF in Bulgarien erfolgreich auf Fördergelder von YSAFE beworben hatten“. YSAFE ist die Jugendorganisation des europäischen IPPF-Netzwerks.
Millionenzahlungen aus dem Bundeshaushalt
Die finanzielle Dimension der staatlichen Unterstützung ist erheblich. Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 21/3319) flossen zwischen 2022 und 2025 insgesamt rund 63 Millionen Euro aus dem Bundesentwicklungsministerium an die IPPF. Allein die jährlichen Kernbeiträge beliefen sich in diesem Zeitraum auf jeweils 15 bis 17 Millionen Euro.
Kritiker sehen darin einen Widerspruch zu früheren Aussagen der Bundesregierung. Diese hatte erklärt, keine Maßnahmen im Ausland zu fördern, „die sich für ein Recht auf Abtreibung einsetzen“.
Durch die Weiterleitung von Mitteln über Unterorganisationen wie YSAFE an lokale Aktivisten in Deutschland könnte dieses Prinzip unterlaufen worden sein. So beteiligte sich das geförderte „Bündnis Abtreibung entkriminalisieren“ unter anderem an Demonstrationen vor dem Reichstag.
Verfassungsrechtliche Bedenken
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch, ebenfalls Mitglied im Haushaltsausschuss, übte scharfe Kritik an der Förderpraxis. Gegenüber Corrigenda sprach der Hesse von einem „Missstand“.
Willsch erklärte: „Eine staatliche Förderung von Akteuren, die gezielt gegen grundlegende verfassungsrechtliche Wertentscheidungen und gegen tragende Positionen der christdemokratischen Programmatik agitieren, muss unterbunden werden.“
Der Schutz der Menschenwürde und des ungeborenen Lebens sei „kein nachrangiges Politikfeld, sondern Kern staatlicher Verantwortung“, so Willsch weiter. Er warnte vor einer Aufweichung des Lebensschutzes: „Wenn wir anfangen, unterschiedliche Würdekategorien für die menschliche Person zuzulassen, ist dies eine unheilbare Verletzung des in Artikel 1 GG in Text gegossenen naturrechtlichen Imperativs.“
Für ihn persönlich und viele in der Union komme eine Abschaffung dieses Schutzes nicht infrage, betonte Willsch, „insbesondere aus der Verantwortung einer christlich geprägten Partei heraus, für die die Menschenwürde und das Lebensrecht elementare Grundpfeiler sind.“
