Nach der versuchten kirchlichen Trauung einer Transgender-Verbindung im argentinischen Corrientes hat Erzbischof José Adolfo Larregain klargestellt, dass aufgrund erheblicher kirchenrechtlicher Mängel keine Ehe zustande gekommen ist. Ein formelles Nichtigkeitsdekret wurde erlassen.
Am 28. Januar 2026 nahm der Priester Fernando Luis Gómez in der Pfarrei Nuestra Señora de Pompeya in Corrientes einen katholischen Trauungsritus für Solange Ayala und Isaías Díaz Núñez vor. Bei Ayala handelt es sich um einen Mann, der sich als Frau sieht, bei Díaz Núñez um eine Frau, die sich als Mann sieht. Beide sind bekannte LGBT-Aktivisten.
Ayala behauptete, man habe das Paar die Verfahren befolgt und sich vorab mit dem Priester ausgetauscht. Dieser habe ihnen mitgeteilt, dass kein Hindernis bestehe, da es sich biologisch gesehen um einen Mann und eine Frau handelt.
Das Erzbistum Corrientes reagierte am 8. Februar mit einer Erklärung auf die öffentlich gewordene Feier. Darin hieß es, der Erzbischofssitz habe „zu keinem Zeitpunkt die für die Formalitäten in diesen Fällen erforderlichen kirchlichen Unterlagen erhalten“.
Erzbischof Larregaín habe nach Kirchenrecht gehandelt, „indem er die entsprechenden Ermahnungen und gegebenenfalls formelle kirchenrechtliche Disziplinarmaßnahmen ausgesprochen hat“.
Gegenüber dem Portal Crux präzisierte Larregaín Mitte Februar, die Verbindung gelte „ipso facto“ als nichtig. Als Begründung nannte der Erzbischof fehlende Voraussetzungen bei Materie und Form des Sakraments. „Das geschieht automatisch, aber es wird ein formelles Dekret erlassen“, fügte er hinzu.
Ayala gab an, man habe bei der versuchten Eheschließung in den kirchlichen Dokumenten die selbst gewählten Transgender-Namen benutzt, nicht die Taufnamen. Ohnehin sei man nicht streng katholisch, vielmehr gehe es darum, „Dinge sichtbar zu machen“.
Gómez, der Priester, betonte nach dem Vorfall, die Verfahren künftig zu verstärken, „um die Heiligkeit der Sakramente zu schützen und Verwirrung innerhalb der Gemeinde zu vermeiden“.
Kirchenrechtlich erfordert eine Ehe präzise Voraussetzungen. Gemäß can. 1055 §1 des kirchlichen Gesetzbuches (CIC) ist die Ehe ein Bund zwischen einem Mann und einer Frau. Da dies faktisch der Fall war, erschienen die Voraussetzungen zunächst erfüllt.
Dennoch liegt kirchenrechtlich ein Defekt der Materie vor. Die Partner traten in vertauschten Rollen auf, was der Übergabe der eigenen geschlechtlichen Identität widerspricht. Zudem könnte durch mögliche medizinische Eingriffe ein Ehehindernis der Impotenz (can. 1084 CIC) bestehen.
Mit Blick auf den seelsorglichen Umgang betonte Erzbischof Larregaín, die Aufnahme aller Menschen in die Kirche bedeute nicht, dass Sakramente ohne Erfüllung der Voraussetzungen gespendet werden dürften.
„Es ist wichtig, die Erklärung Fiducia supplicans von Papst Franziskus bezüglich Segnungen und der Notwendigkeit, Verwirrung mit dem Ritus der Eheschließung zu vermeiden, zu berücksichtigen“, sagte er.
